Allgemeine Geschäftsbedingungen

Xnab GbR

Stand: 19.05.2015

  • 1 Geltungsbereich/ Vertragsgegenstand

(1) Diese Nutzungsbedingungen gelten für das Online-Angebot der Xnab GbR, Am Palagenberg 4, 15754 Berlin (im Folgenden: Betreiber). Die nachstehenden „Arbeitgeber-AGB“ (im Folgenden: AGB) gelten für die Veröffentlichung und (technische)Vermittlung von Stellenangebote durch registrierte Nutzer (im Folgenden: Arbeitgeber).

(2) Bei dem Auftritt unter www.xnab.de (im Folgenden: Plattform) handelt es sich um ein Portal, auf der Fachkräfte Personalakten anlegen können, die durch interessierte und registrierte Arbeitgeber eingesehen werden können und zu denen Kontakt aufgenommen werden kann.

(3) Soweit sich die Nutzungsbedingungen auf www.xnab.de/nutzungsbedingungen und diese AGB widersprechen sollten, finden diese AGB Anwendung.

(4) Sie können die jeweils gültigen AGB auf der Website

www.xnab.de/agb_b2b

abrufen und ausdrucken.

(5) Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.

  • 2 Vertragsschluss

Die Absendung der Online-Registrierung als Arbeitgeber über den Button „Arbeitgeber“ stellt eine rechtsverbindliche Offerte zum Vertragsschluss gegenüber dem Betreiber dar. Der Arbeitgeber wird per E-Mail über den Eingang seiner Registrierungsanfrage informiert. Hierdurch kommt jedoch noch kein Vertrag zu Stande. Der Arbeitgeber muss seine Registrierung durch Anklicken des Aktivierungslinks aktivieren. Ein Vertrag kommt erst mit der Freischaltung des Arbeitgebers durch den Betreiber zustande.

  • 3 Leistungsbeschreibung/ Grundlagen der Zusammenarbeit

(1) Der Betreiber bietet Arbeitgebern die technische Möglichkeit, auf der Plattform ein eigenes Profil zu erstellen sowie mit Arbeitsinteressenten in Kontakt zu treten.

(2) Etwaige Vertragsbeziehungen kommen ausschließlich zwischen den Arbeitgeber und dem Kunden zu Stande. Der Betreiber ist weder Stellvertreter, noch Bote der Nutzer. Auch die Erfüllung der über die Plattform angebahnten Verträge erfolgt ausschließlich zwischen den Arbeitgebern und den Nutzern.

(3) Der Betreiber ist bemüht, die Response auf www.xnab.de stetig zu optimieren sowie die Quantität und Qualität der abrufbaren Profile zu erhöhen. Hierzu gehört auch das Eingehen von Kooperationen in allen Medien (einschließlich Online, Offline, TV, Mobil und Bewegbildprodukte sowie neue Nutzungsarten). Der Arbeitgeber erklärt sich damit einverstanden, dass die von ihm eingestellten Elemente (z.B. Logos, Texte, Bilder, etc.) online oder offline in Print, Ton oder Bild vom Betreiber ohne Rücksprache veröffentlicht werden dürfen, einschließlich in Print- oder Online Medien von Kooperationspartnern. Bei allen Kooperationen wird seitens des Betreibers auf Image und Qualität des Kooperationspartners geachtet.

(4) Die Rechte des Arbeitgebers aus dem Vertrag sind unübertragbar und nicht abtretbar. Eine Vertragsübernahme durch Dritte bedarf der Zustimmung vom Betreiber.

(5) Soweit der Betreiber im Zusammenhang mit der Bestellung des Arbeitgebers dessen Email-Adresse erhalten hat, ist der Betreiber berechtigt, dem Arbeitgeber auch nach Ablauf des Vertrages Informationen, Fragebögen und weitere kommerzielle Kommunikation zu der bestellten und zu ähnlichen Leistungen von Xnab per Email zu übermitteln. Der Arbeitgeber kann dem jederzeit formlos und kostenfrei per Email gegenüber dem Betreiber mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Der Betreiber wird über das Widerspruchsrecht in jeder Email informieren.

(6) Der Betreiber ist berechtigt, Erfüllungsgehilfen einzuschalten.

(7) Der Arbeitgeber stellt einen reibungslosen Posteingang für Emails vom Betreiber sicher. Entsprechendes gilt für jegliche vertragliche Kommunikation.

(8) Der Arbeitgeber hat seine eigene Infrastruktur entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik so zu konfigurieren, dass sie weder Ziel noch Ausgangspunkt von Störungen ist, die geeignet sind, den vom Betreiber angebotenen Internetdienst oder generell einen reibungs- und fehlerlosen Netzbetrieb zu beeinträchtigen.

  • 4 Registrierung, Benutzerkonto und Anbieterdaten

(1) Eine Registrierung als Arbeitgeber ist nur unbeschränkt geschäftsfähigen Personen erlaubt. Insbesondere Minderjährige dürfen sich nicht als Arbeitgeber registrieren.

(2) Für die Registrierung als Arbeitgeber ist die vorherige Registrierung als Nutzer und somit die Angabe einer aktuellen E-Mail-Adresse und eines Passwortes erforderlich. Die E-Mail-Adresse und das Passwort dienen gleichzeitig als Login-Daten. Die E-Mail-Adresse dient zudem der Kommunikation mit dem Betreiber und ist für alle vertragsrelevante Korrespondenz zwischen dem Betreiber und dem Arbeitgeber maßgeblich.

(3) Für die Registrierung als Arbeitgeber ist zudem die Angabe folgender Anbieterdaten erforderlich:

– Anrede

– Name, Vorname, Firma

– Adresse (Straße, Hausnummer, PLZ, Stadt, Land, Webseite)

– Telefonnummer, Fax

– Anzahl Mitarbeiter

(4) Der Arbeitgeber sichert zu, dass die bei Erstellung seines Profils angegebenen Daten zutreffend und vollständig sind. Er hat diese Daten stets aktuell zu halten und sie bei Änderungen in seinem Profil zu aktualisieren. Auf Verlangen des Betreibers ist die Richtigkeit der hinterlegten Daten durch den Arbeitgeber nachzuweisen.

(5) Das Passwort ist geheim zu halten und der Zugang zu dem Profil sorgfältig zu sichern. Der Arbeitgeber ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Betreibers nicht berechtigt, den Zugang zum Profil auf eine dritte Person zu übertragen, die Login-Daten Dritten mitzuteilen und/oder Dritten den Zugang zu dem Profil unter Umgehung der Login-Daten zu ermöglichen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Betreiber umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein Profil von Dritten missbraucht wurde.

(6) Sofern es sich bei dem Arbeitgeber um eine juristische Person handelt, ist das Profil von einer entsprechend vertretungsbefugten Person zu betreuen. Der Betreiber ist über die Übertragung des Profils auf einen anderen Vertretungsberechtigten der juristischen Person umgehend zu informieren. Im Übrigen gilt § 4 (5) entsprechend.

(7) Der Arbeitgeber haftet grundsätzlich für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung seines Profils stattfinden. Der Arbeitgeber haftet nicht, wenn er den Missbrauch seines Profils nicht zu vertreten hat, weil eine Verletzung der bestehenden Sorgfaltspflichten nicht vorliegt.

  • 5 Einstellen, Veröffentlichen und Löschen von Profilen sowie Suchfunktion

(1) Arbeitgeber können auf der Plattform Profile anlegen und nach potentiellen Arbeitnehmern über eine hierfür eingerichtete Suchmaske suchen.

(2) Dem Betreiber steht es frei, die Inhalte an anderer Stelle innerhalb und außerhalb der Plattform zu veröffentlichen, als dies von dem Arbeitgeber vorgesehen war.

(3) Der Betreiber ist berechtigt, das Profil ohne Vorankündigung zu sperren oder ganz oder teilweise zu löschen, wenn der konkrete Verdacht einer Rechtsverletzung besteht. Der Betreiber wird dem Arbeitgeber Gelegenheit zu Stellungnahme geben.

(4) Eine bestimmte Darstellungsform oder Platzierung des Profils wird von dem Betreiber nicht geschuldet. Der Betreiber behält sich das Recht vor, die Darstellung des Profils im Rahmen einer einheitlichen Darstellung zu normieren. Der Betreiber ist berechtigt, im Umfeld des Profils nach eigenem Ermessen Werbung, auch für Konkurrenzangebote, zu platzieren.

(5) Bei der Nutzung der Plattform blendet der Betreiber nach eigenem Ermessen Werbeanzeigen ein. Dies kann auch die Profilseiten des Arbeitgebers betreffen. Der Inhalt der Anzeigen kann von den persönlichen Daten des Arbeitgebers und seinem Verhalten auf der Plattform abhängen.

(6) Der Betreiber behält sich das Recht vor, Maßnahmen einzuführen, die die Veröffentlichung von Inhalten auf der Plattform aus Sicherheitsgründen verzögern.

  • 6 Vergütung, Fälligkeit, Zahlungsmodalitäten, Rückerstattung

(1) Die Vergütung der vom Betreiber zu erbringenden Leistungen bestimmt sich nach der vom Betreiber unter www.xnab.de veröffentlichten Preisliste zzgl. der bei Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Maßgebend ist diejenige Preisliste, die zum Zeitpunkt der Registrierung des Arbeitgebers online einsehbar ist. Preise für Dienstleistungen, die nicht in der Preisliste enthalten sind, unterliegen der individuellen Absprache zwischen dem Betreiber und dem Arbeitgeber. Die Preise gelten für 365 bzw. 366 Kalendertage und es wird tagesgenau abgerechnet.

Eine nachträgliche Löschung oder Sperrung eines Profils oder die Kündigung des Nutzungsvertrages insgesamt lässt den Anspruch des Betreibers auf Zahlung eines Entgelts unberührt, es sei denn, dass der Arbeitgeber den Anlass zur Löschung oder Sperrung des Profils bzw. Stellenangebotes oder zur Kündigung des Nutzungsvertrages nicht durch pflicht- oder vertragswidriges Verhalten gesetzt hat.

(2) Der Betreiber behält sich vor, das Entgelt für die entgeltliche Mitgliedschaft mit Wirkung zum Beginn eines neuen Verlängerungszeitraums, der entweder auf den Mindestnutzungszeitraum oder auf den jeweils laufenden Verlängerungszeitraum folgt, angemessen zu erhöhen. Pro Kalenderjahr findet maximal eine Preiserhöhung statt. In diesem Fall wird der Betreiber den Arbeitgeber mindestens sechs Wochen vor Ende des Mindestnutzungszeitraums bzw. des jeweils laufenden Verlängerungszeitraums entsprechend informieren. Sofern der Arbeitgeber mit dieser Entgelterhöhung nicht einverstanden ist, kann er dieser binnen drei Wochen per Kontaktformular, Brief, Fax oder E-Mail widersprechen. Der Widerspruch entspricht einer Kündigung des Nutzungsvertrages durch den Arbeitgeber, so dass die Nutzung des Portals mit Ablauf des bestehenden Mindestnutzungszeitraums bzw. des laufenden Verlängerungszeitraums endet.

(3) Die Zahlung des Entgelts ist mit Rechnungsstellung für die gesamte Laufzeit sofort fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt spätestens 14 Tage nach Vertragsschluss und wird ausschließlich per E-Mail an den Arbeitgeber versendet. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank und Einziehungskosten berechnet. Der Betreiber ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die Veröffentlichung einzelner Leistungselemente bis zur vollständigen Zahlung zurückzustellen. Dies gilt nicht, soweit dem Arbeitgeber ein Zurückbehaltungsrecht zusteht.

(4) Der Arbeitgeber kann Rechnungen mittels der vom Betreiber angebotenen Zahlungsverfahren begleichen. Kann ein Entgelt nicht eingezogen werden, trägt der Arbeitgeber alle dem Betreiber daraus entstehenden Kosten, insbesondere Bankgebühren im Zusammenhang mit der Rückgabe von Lastschriften und vergleichbare Gebühren, in dem Umfang, wie er das Kosten auslösende Ereignis zu vertreten hat.

(5) Es steht dem Betreiber frei, Rechnungen und Zahlungserinnerungen ausschließlich auf elektronischem Weg zu übermitteln

  • 7 Pflichten des Arbeitgebers

(1) Der Arbeitgeber verpflichtet sich, bei der Erstellung seines Profils und Veröffentlichung von Inhalten auf der Plattform geltendes Recht (z. B. Wettbewerbs- und Strafrecht) zu beachten und keine Rechte Dritter (z. B. Marken-, Namens-, Urheber- und Datenschutzrechte) zu verletzen. Der Arbeitgeber stellt insbesondere sicher, dass einer Veröffentlichung von Bildern und Inhalten auf der Plattform keine Rechte Dritter entgegenstehen.

(2) Der Arbeitgeber sichert zu, dass die Angaben zu seinem Profil zutreffend sind.

(3) Der Arbeitgeber ist selbst für die Rechtskonformität seines Profils verantwortlich. Dies umfasst in Ergänzung zu den Absätzen 1 und 2 dieser AGB insbesondere auch die Erfüllung aller verbraucherschutzrechtlichen Informationspflichten, ggf. Bereithalten eines eigenen Impressums, rechtskonformer AGB, zulässige Preisangaben und ggf. einschlägige spezielle gesetzlichen Regelungen.

(4) Der Arbeitgeber ist selbst für die Speicherung und Archivierung von auf der Plattform einsehbaren und ggf. durch den Betreiber gespeicherten Informationen verantwortlich, die er zu Zwecken der Beweissicherung, Buchführung o.ä. benötigt.

(5) Der Arbeitgeber verpflichtet sich, die Daten Dritter, insbesondere Adressen, E-Mail-Adressen oder sonstige Kontaktdaten, die er durch die Nutzung der Plattform erhalten hat, ausschließlich zum vertragsgemäßen Gebrauch (z.B. vorvertragliche oder vertragliche Kommunikation) zu nutzen. Dem Arbeitgeber ist es insbesondere untersagt, diese Daten an Dritte weiterzugeben, zu verkaufen oder sie für die Zusendung von Werbung zu nutzen, es sei denn, der jeweilige Nutzer hat dem vorher ausdrücklich zugestimmt.

(6) Der Arbeitgeber hat jedwede Tätigkeit zu unterlassen, die geeignet ist, den Betrieb der Plattform oder der dahinterstehenden technischen Infrastruktur zu beeinträchtigen und/oder übermäßig zu belasten. Dazu zählen insbesondere:

– die Verwendung von Software, Skripten oder Datenbanken in Verbindung mit der Nutzung der Plattform;

– das automatische Auslesen, Blockieren, Überschreiben, Modifizieren, Kopieren von Daten und/oder sonstigen Inhalten, soweit dies nicht für die ordnungsgemäße Nutzung der Plattform erforderlich ist;

– die Verbreitung und/oder öffentliche Wiedergabe von jedweden Inhalten der Plattform ohne Einwilligung des Betreibers.

(7) Sollte es bei der Nutzung der Plattform oder seiner Funktionalitäten zu Störungen kommen, wird der Arbeitgeber den Betreiber von diesen Störungen unverzüglich in Kenntnis setzen.

(8) Gleiches wie in § 7 (7) gilt, wenn der Arbeitgeber Kenntnis über von Dritten veröffentlichte Inhalte erlangt, die offensichtlich gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen. Dazu kann der Arbeitgeber eine E-Mail an den Betreiber schicken.

  • 8 Nutzungsrechte

(1) Der Arbeitgeber räumt dem Betreiber zum Zwecke der Veröffentlichung von Werbeangeboten und zum Zwecke des Bewerbens der Plattform ein einfaches, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränktes, unwiderrufliches und auf Dritte übertragbares Nutzungsrecht an den eingestellten Inhalten ein. Der Betreiber ist jederzeit berechtigt, die Inhalte insoweit zu verwenden, zu bearbeiten und zu verwerten. Dies schließt insbesondere das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht und das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ein. Der Arbeitgeber verzichtet auf das Recht zur Urhebernennung. Dem Betreiber ist es insbesondere gestattet, die enthaltenen Inhalte, ganz oder teilweise, zu nutzen, um für das Portal oder die Nutzung des Portals zu werben.

(2) Sämtliche Rechte an den Inhalten des Portals liegen bei dem Betreiber. Dem Arbeitgeber ist die Vervielfältigung, Verbreitung und/oder Veröffentlichung von Inhalten untersagt, die der Betreiber, andere Arbeitgeber, Nutzer oder Dritte in das Portal eingestellt haben. Dieser Vertrag beinhaltet insbesondere keine Übertragung von Eigentums- oder Nutzungsrechten, Lizenzen oder sonstigen Rechten an der Software auf den Arbeitgeber. Alle Rechte an der genutzten Software, an Kennzeichen, Titeln, Marken und Urheber- und sonstigen gewerblichen Rechten vom Betreiber verbleiben uneingeschränkt bei diesem.

  • 9 Vertragsdauer, Kündigung, Sperrung

(1) Der Vertrag tritt in Kraft, wenn der Betreiber den Arbeitgeber nach dessen Registrierung freigeschaltet hat. Die Laufzeit beginnt mit Erbringung des ersten Leistungselements durch den Betreiber. Sie beginnt spätestens 14 Tagen nach in Kraft treten, wenn die nicht rechtzeitige Erbringung des ersten Leistungselements vom Arbeitgeber zu vertreten ist. Der Vertrag über die Nutzung des Xnab-Portals läuft zunächst auf ein Jahr. Sofern der Arbeitgeber nicht 14 Tage vor Ablauf der Laufzeit kündigt, verlängert sich der Nutzungsvertrag um ein weiteres Jahr.

(2) Von § 9 Ziff. 1 unberührt bleibt das Recht der Parteien, das Vertragsverhältnis durch außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund zu beenden.

(3) Für den Betreiber liegt ein wichtiger Grund, der zur fristlosen Kündigung dieser AGB führt, insbesondere dann vor, wenn der Arbeitgeber seine Pflichten aus § 4 (5), 4 (6), 5, 7 (1), (2), (4), oder (5) dieses Vertrages schwerwiegend verletzt.

(4) Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, der zur fristlosen Kündigung berechtigt, kann der Betreiber anstelle der Kündigung nach eigenem Ermessen auch die Sperrung des Zugangs zu dem Profil oder die Sperrung bzw. Löschung von einzelnen Inhalten des Arbeitgebers anordnen.

(5) Eine Kündigung des Arbeitgebers hat zur Folge, dass das Profil des Arbeitgebers durch den Betreiber sofort gelöscht werden können. Dies gilt auch, wenn der Betreiber den Vertrag außerordentlich kündigt.

(6) Eine Kündigung durch den Betreiber gilt u.a. als rechtsgültig erfolgt, wenn dem Arbeitgeber eine entsprechende Mitteilung an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse oder in sein Nachrichtenpostfach auf der Plattform gemacht wird. Kündigungen des Arbeitgebers bedürfen der Textform (z.B. Post, Fax, E-Mail) oder der Nutzung der entsprechenden Funktion zur Löschung des Nutzerkontos auf der Plattform.

  • 10 Gewährleistung, Mängel und Haftung

(1) Der Betreiber ist bemüht, einen störungsfreien Betrieb der Plattform dauerhaft anzubieten. Dies beschränkt sich naturgemäß auf Leistungen, auf die der Betreiber Einfluss hat. Dem Betreiber bleibt es unbenommen, den Zugang zu der Plattform aufgrund von Wartungsarbeiten, Kapazitätsbelangen und aufgrund anderer Ereignisse, die nicht in seinem Machtbereich stehen, ganz oder teilweise, zeitweise oder auf Dauer, einzuschränken.

(2) Mängelansprüche bestehen weder bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit noch bei nur unerheblicher Beeinträchtigung von der Brauchbarkeit. Mängel sind unverzüglich durch den Arbeitgeber schriftlich anzuzeigen und zu rügen, spätestens 7 Tage nach Einstellung der Leistungselemente ins Internet. Der Betreiber leistet Mängelhaftung zunächst durch Nacherfüllung im Sinne von Längerschaltung/Neuschaltung. Erst wenn diese fehlschlägt, kann der Arbeitgeber Minderung verlangen oder ein Rücktrittsrecht für einzelne Leistungselemente geltend machen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, auf Verlangen vom Betreiber innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung weiter auf der Lieferung besteht und/oder welche der ihm zustehenden Ansprüche und Rechte er geltend macht. In wiederholten Fällen steht dem Arbeitgeber ein Kündigungsrecht des ganzen Vertrages für die Zukunft zu. Der Vertrag kann nicht mit Wirkung für schon veröffentlichte Leistungselemente gekündigt werden.

Sämtliche Gewährleistungsansprüche des Arbeitgebers verjähren in einem Jahr, gerechnet von dem Zeitpunkt, an dem der Arbeitgeber von dem Mangel Kenntnis hatte oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte Kenntnis erlangen müssen.

(3) Der Betreiber ist nicht verpflichtet, die auf der Plattform eingestellten Inhalte und Profile zu überprüfen und übernimmt für die Richtigkeit, Genauigkeit, Zuverlässigkeit, Aktualität, Angemessenheit und/oder Vollständigkeit der auf der Plattform abrufbaren Informationen und Stellenangebote keine Haftung. Es besteht auch kein Anspruch auf Mangelfreiheit von eingestellten Inhalten und Stellenangebote.

(4) Der Betreiber haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Betreiber nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen.

(5) Der Betreiber haftet bei leichter Fahrlässigkeit im Übrigen nur

  1. a) bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), und
  2. b) der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.

(6) Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Betreibers.

  • 11 Freistellungsanspruch

(1) Der Arbeitgeber stellt den Betreiber und seine Mitarbeiter bzw. Beauftragten von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, für den Fall der Inanspruchnahme wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Rechtsverletzungen und/oder Verletzung von Rechten Dritter, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform durch den Arbeitgeber geltend gemacht werden.

(2) Der Arbeitgeber verpflichtet sich, alle etwaigen Kosten, die dem Betreiber durch die Inanspruchnahme Dritter entstehen, zu ersetzen. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung, die der Betreiber zur Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehen sollten. Der Betreiber informiert in diesem Falle den betroffenen Arbeitgeber unverzüglich über vorzunehmende Maßnahmen der Rechtsverteidigung.

 

  • 12 Datenschutz

Mit Annahme des Angebots wird gleichzeitig die beidseitige Beachtung sämtlicher anwendbarer Datenschutzgesetze vereinbart. Der Arbeitgeber wird hiermit gem. Datenschutzgesetz davon unterrichtet, dass der Betreiber seine Daten in maschinenlesbarer Form speichert und für Vertragszwecke maschinell verarbeitet.

  • 14 Schlussbestimmungen

(1) Die Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Die Allgemeinen Nutzungsbedingungen gelten gegenüber Unternehmen somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Arbeitgebers, die nicht mit unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen übereinstimmen, wird schon jetzt widersprochen.

(2) Der Betreiber ist berechtigt, die Vertragsbestimmungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden dem Arbeitgeber per E-Mail oder Nachricht an sein Plattform-Postfach bekanntgegeben. Die jeweils verbindliche Fassung der Vertragsbestimmungen ist auf der Plattform einseh- und ausdruckbar. Dem Arbeitgeber steht bei Änderung von Vertragsbestimmungen ein Sonderkündigungsrecht zu, das innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung durch den Betreiber schriftlich geltend gemacht werden muss. Widerspricht der Arbeitgeber den neuen Vertragsbestimmungen nicht innerhalb dieser Frist, so gelten die neuen Bestimmungen als vom Arbeitgeber genehmigt. Der Betreiber wird den Arbeitgeber in der Mitteilung gesondert auf die Bedeutung seines Verhaltens hinweisen.

(3) Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar. Vertragssprache ist ebenfalls deutsch.

(4) Gerichtsstand für alle sich aus diesem oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist Berlin.

(5) Der Betreiber ist berechtigt, diesen Vertrag einschließlich aller zusätzlichen Vereinbarungen mit allen Rechten und Pflichten auf ein Unternehmen seiner Wahl zu übertragen. Bei der Übertragung dieses Vertrages auf ein anderes Unternehmen steht dem Arbeitgeber ein Sonderkündigungsrecht zu, das innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung durch den Betreiber schriftlich geltend gemacht werden muss. Widerspricht der Arbeitgeber der Übertragung nicht innerhalb dieser Frist, so gilt sie als vom Arbeitgeber genehmigt. Der Betreiber wird den Arbeitgeber in der Mitteilung gesondert auf die Bedeutung seines Verhaltens hinweisen.